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Dr.
Claus Hein,
Jahrgang 1959, studierte
Rechtswissenschaften an der Freien Universität
Berlin und an der Universität Bonn.
Nach der ersten juristischen Staatsprüfung
absolvierte er ein mehrmonatiges Praktikum
in der Finanzabteilung eines international
tätigen Handelshauses.
Seit seiner Zulassung als
Rechtsanwalt im Jahre 1988 ist Dr. Hein
in unserer Kanzlei tätig. Parallel
zu seinem Beruf promovierte er 1992 an
der Universität Bonn mit einem arztstrafrechtlichen
Thema zum Problem der Sterbehilfe.
Dr. Hein ist Fachanwalt
für Arbeitsrecht und Fachanwalt für
Erbrecht. Dr. Hein war bis zum Erwerb
des Fachanwalt für Erbrecht wegen
seiner besonderen theoretischen Kenntnisse
und praktischen Erfahrungen auch Fachanwalt
für Familienrecht.
Daher bilden neben seinem
Interesse am Arzthaftungs- und Gesellschaftsrecht
das Arbeitsrecht, Erbrecht und Familienrecht
die Schwerpunkte seiner anwaltlichen Tätigkeit.
Dr. Hein hält Vorträge
zu den Rechtsgebieten Arbeitsrecht und
Erbrecht und verfasst auch diesbezügliche
Artikel in den Medien.
Er ist Mitglied der
Arbeitsgemeinschaft "Arbeitsrecht",
"Erbrecht" und "Familienrecht"
im Deutschen Anwaltsverein. Er ist ferner
Mitglied der Deutschen Vereinigung für
Erbrecht und Vermögensnachfolge.
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