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Die Anwälte

Dr. Claus Hein,

Jahrgang 1959, studierte Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und an der Universität Bonn. Nach der ersten juristischen Staatsprüfung absolvierte er ein mehrmonatiges Praktikum in der Finanzabteilung eines international tätigen Handelshauses.

Seit seiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahre 1988 ist Dr. Hein in unserer Kanzlei tätig. Parallel zu seinem Beruf promovierte er 1992 an der Universität Bonn mit einem arztstrafrechtlichen Thema zum Problem der Sterbehilfe.

Dr. Hein ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Erbrecht. Dr. Hein war bis zum Erwerb des Fachanwalt für Erbrecht wegen seiner besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen auch Fachanwalt für Familienrecht.

Daher bilden neben seinem Interesse am Arzthaftungs- und Gesellschaftsrecht das Arbeitsrecht, Erbrecht und Familienrecht die Schwerpunkte seiner anwaltlichen Tätigkeit.

Dr. Hein hält Vorträge zu den Rechtsgebieten Arbeitsrecht und Erbrecht und verfasst auch diesbezügliche Artikel in den Medien.

Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft "Arbeitsrecht", "Erbrecht" und "Familienrecht" im Deutschen Anwaltsverein. Er ist ferner Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge.