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Herwart
B. Kemper,
Jahrgang 1940, verheiratet,
zwei Töchter.
Herwart B. Kemper absolvierte
das Studium der Rechtswissenschaften an
den Universitäten Bonn, München
und Köln. 1969 trat er als Rechtsanwalt
in die Kanzlei seines Vaters, des Praxisgründers,
ein. Er spezialisierte sich auf die Bereiche
des Straßenverkehrsrechts und des
Familien- und Erbrechts. Im Rahmen des
Familienrechts bearbeitet er im Wesentlichen
Trennungs- und Scheidungsangelegenheiten
mit den dazugehörigen Rechtsgebieten
wie Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung
etc.
Rechtsanwalt Kemper leitet
in unserer Kanzlei das Dezernat Familien-
und Erbrecht. Er setzt damit die Tradition
der schon immer stark familien- und erbrechtlich
ausgerichteten Kanzlei fort.
Im Juni 1997 verlieh ihm
die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
als erstem Rechtsanwalt im Landgerichtsbezirk
Krefeld die Befugnis, die Bezeichnung
Fachanwalt für Familienrecht zu führen.
Herwart B. Kemper ist Mitglied
in den Arbeitsgemeinschaften "Verkehrsrecht"
und "Familienrecht" im Deutschen
Anwaltverein und Mitglied der deutschen
Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge.
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