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Herwart B. Kemper,
Jahrgang 1940, verheiratet, zwei Töchter.
Herwart B. Kemper absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften
an den Universitäten Bonn, München und Köln. 1969
trat er als Rechtsanwalt in die Kanzlei seines Vaters, des Praxisgründers,
ein. Er spezialisierte sich auf die Bereiche des Straßenverkehrsrechts
und des Familien- und Erbrechts. Im Rahmen des Familienrechts bearbeitet
er im Wesentlichen Trennungs- und Scheidungsangelegenheiten mit
den dazugehörigen Rechtsgebieten wie Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung
etc.
Rechtsanwalt Kemper leitet in unserer Kanzlei das
Dezernat Familien- und Erbrecht. Er setzt damit die Tradition der
schon immer stark familien- und erbrechtlich ausgerichteten Kanzlei
fort.
Im Juni 1997 verlieh ihm die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
als erstem Rechtsanwalt im Landgerichtsbezirk Krefeld die Befugnis,
die Bezeichnung Fachanwalt für Familienrecht zu führen.
Herwart B. Kemper ist Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften
"Verkehrsrecht" und "Familienrecht" im Deutschen
Anwaltverein und Mitglied der deutschen Vereinigung für Erbrecht
und Vermögensnachfolge.
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